Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen der Lerchmüller AG und dem Besteller, wenn sie während der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien dem Besteller zur Kenntnis gebracht worden sind. Der Besteller bestätigt, im Besitz der AGB der Lerchmüller AG zu sein. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Lerchmüller AG ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übermittelt werden, sind der Schriftform gleichgestellt.

2. Angebote

Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind 60 Tage verbindlich.

3. Elektronische Übermittlung von Daten

Der Besteller kann die Daten elektronisch an die Lerchmüller AG übermitteln. Die Lerchmüller AG haftet nicht für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der Daten respektive daraus entstehende Schäden. Wird eine Bestellung vom Informatiksystem der Lerchmüller AG (z. B. vom Spamfilter) automatisch gelöscht, erfolgt keine Benachrichtigung an den Besteller. Die Lerchmüller AG kann das elektronische Bestellsystem aus begründetem Anlass ohne Benachrichtigung der Besteller offline schalten (z. B. bei Verdacht auf Viren, Eingriffen Dritter usw.).

4. Auftragsbestätigung und Vertrag

Der Vertrag ist mit dem Empfang des vom Besteller gegengezeichneten Angebots bzw. der elektronischen Angebotsbestätigung oder der gegengezeichneten oder elektronischen Auftragsbestätigung durch die Lerchmüller AG abgeschlossen.

5. Vertrag / nachträgliche Änderungen

Das Werk der Lerchmüller AG («Werk») ist, unter Vorbehalt dieser AGB, in der Auftragsbestätigung (inkl. Beilagen) abschliessend aufgeführt. Nachträgliche Zusatzbestellungen oder Änderungen der Bestellung durch den Besteller werden, zu deren Verbindlichkeit, von der Lerchmüller AG schriftlich oder elektronisch bestätigt («Änderungsbestätigung»). Ohne schriftlichen Widerspruch des Bestellers innert 8 Tagen seit Zustellung gilt die Änderungsbestätigung als vorbehaltlos genehmigt.

6. Preise

Alle Preise verstehen sich netto, inkl. Verpackung, exkl. Paletten und Transportbehälter, in Schweizer Franken oder in der von den Parteien gewählten anderen Währung zum aktuellen Notenkurs (UBS AG), ohne irgendwelche Abzüge. Sofern nichts anderes vereinbart, beinhaltet der Preis eine Lieferung an einen Ort in der Schweiz. Die Preise verstehen sich vorbehältlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die zwischen Angebot und Fertigstellung des Werkes eintreten. Der Besteller verpflichtet sich für die entsprechenden Mehrkosten (d. h. Materialkosten, Arbeitsaufwand usw.) nebst dem ursprünglich vereinbarten Preis vollumfänglich aufzukommen. Die durch die Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Mehraufwand

Vom Besteller nach Vertragsabschluss verursachter Mehraufwand (wie zusätzliche Wartezeiten, Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/Bilddaten, Belegexemplare für Kunden sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen usw.) sowie Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden, ohne Änderungsbestätigung, nach Vorankündigung zusätzlich in Rechnung gestellt.

8. Rechnungstellung

Rechnungen hat der Besteller nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn der Besteller diesen innert 8 Tagen ab Zugang der Rechnung nicht schriftlich und begründet beanstandet. Die Lerchmüller AG prüft die Beanstandung und passt die Rechnung an, falls sie die Beanstandung als begründet erachtet.

9. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen (Valuta auf Konto der Lerchmüller AG) seit Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Das gelieferte Werk bleibt im Falle eines Eintrags des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister bis zum Zahlungseingang des Rechnungsbetrages einschliesslich der Kosten der Eintragung Eigentum der Lerchmüller AG. Die Lerchmüller AG kann vor und nach Abschluss des Vertrages Zahlungsgarantien und/oder Vorauszahlungen verlangen. Nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug und schuldet der Lerchmüller AG einen Verzugszins von 5% (Art. 104 Abs. 1 OR). Der Besteller kann Forderungen gegenüber der Lerchmüller AG nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen (Verrechnungsverbot).

10. Lieferfristen

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die für die Erstellung des Werkes erforderlichen Daten und Sachen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck, grafische Erzeugnisse, Rohmaterial, Gut zur Ausführung, usw.) («Daten» und «Sachen») zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Lerchmüller AG eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss (vgl. Ziffer 5) UND dem Eingang der Daten und Sachen bei der Lerchmüller AG und enden mit der Fertigstellung des Werkes. Wird das Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt, so ist die Lerchmüller AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. In der Printmedienverarbeitung entspricht das Gut zur Ausführung der Bindeerlaubnis. Die Lerchmüller AG kann Vorbereitungsarbeiten (Schneiden, Falzen, Vorkleben, Zusammentragen etc.) unabhängig vom Gut zur Ausführung kostenpflichtig vornehmen. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Lerchmüller AG kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial, verspätete Materiallieferungen sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lerchmüller AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist der vom Besteller für die Lieferung bezeichnete Ort.

12. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr am Werk gehen, unabhängig von allfälligen Werkmängeln, mit Übergabe an den Besteller am Erfüllungsort auf den Besteller über.

13. Gelieferte Daten und Sachen

Die vom Besteller für die Erstellung des Werkes gelieferten Daten und Sachen verbleiben im Eigentum des Bestellers. Nicht mehr verwendbare Restbogen, Paletten und Verpackungsmaterial von Sachen des Bestellers werden auf seine Kosten entsorgt. Liefert der Besteller Material zur Weiterverarbeitung, hat er der Lerchmüller AG unaufgefordert sämtliche technischen Angaben und vorgängige Vorbehandlungen des Materials bekannt zu geben. Der Lerchmüller AG obliegt keine Kontrollpflicht für vom Besteller geliefertes Material. Der Besteller haftet der Lerchmüller AG für Schäden wegen Materialmängeln und/oder mangelhaften Angaben. Die Lerchmüller AG haftet nicht für den zufälligen Untergang von Daten und Sachen, die ihm der Besteller zur Verfügung gestellt hat. Die von der Lerchmüller AG erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, Skizzen, Muster usw.) («Arbeitsunterlagen») und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) («Werkzeuge») sind Eigentum der Lerchmüller AG. Es besteht keine Herausgabepflicht der Lerchmüller AG für Arbeitsunterlagen und Werkzeuge, unbesehen der Kostenpflicht für deren Erstellung. Die Offenbarung von Arbeitsunterlagen der Lerchmüller AG gegenüber Dritten sowie die Anfertigung bzw. Weitergabe von Kopien sind untersagt. Für jede Zuwiderhandlung schuldet der Besteller eine Konventionalstrafe von CHF 3000.00 plus Schadenersatz im Umfang von 15% des offerierten Werkpreises. Wurde keine Offerte abgegeben, entspricht die Konventionalstrafe CHF 3000.00 zzgl. der Entschädigung für die bei der Lerchmüller AG angefallenen Leistungen (Material und Arbeit).

14. Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Original­treue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten (bspw. ISO-Normen). Soweit der Lerchmüller AG durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese ohne weiteres gegenüber dem Besteller.

15. Mehr- oder Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können nicht beanstandet werden. Es wird, unter Vorbehalt einer vereinbarten Pauschale, die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

16. Bestellungen auf Abruf

Die bei Bestellungen auf Abruf entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzin­sung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des Bestellers.

17. Lieferungen, Verpackung

Paletten und Transportbehälter werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko der Lerchmüller AG zurückgesandt werden.

18. Mängelrüge

Das Werk der Lerchmüller AG ist nach Lieferung an den Erfüllungsort zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung durch die Lerchmüller AG zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt und die Mängelrechte verwirkt sind.

19. Mängelrechte

Die Lerchmüller AG kann den Mangel nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise jeweils durch Nachbesserung und/oder Ersatz durch mängelfreie Ware gleicher Art, durch Wandelung oder durch Minderung beheben. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

20. Lagerung, Archivierung

Die Zwischenlagerung von Arbeitsunterlagen, insbesondere Halbfabrikaten und Fertigartikeln, ist kostenpflichtig. Eine Archivierungspflicht der Lerchmüller AG für gelieferte Daten und Sachen, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge besteht nicht. Wird die Archivierung der gelieferten Daten und Sachen, Arbeitsunterlagen und Werkzeuge vertraglich speziell vereinbart, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Bestellers.

21. Rechte Dritter

Der Besteller bestätigt mit Vertragsabschluss, über alle notwendigen Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte, Markenrechte usw. für urheberrechtlich geschützte Werke (Bild- und Textvorlagen, Muster usw.) zu verfügen. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Der Besteller haftet für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, welche durch das Werk tangiert werden könnten.­ Der Besteller verpflichtet sich, die Lerchmüller AG gegen jede Art von Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter zu verteidigen (Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Patentrechten, Geschäftsgeheimnissen usw.), sofern diese im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes geltend gemacht werden. Der Besteller wird der Lerchmüller AG den Schadensersatz sowie sämtliche anderen der Lerchmüller AG durch die Abwehr dieser Ansprüche entstandenen Kosten, Ausgaben oder Auslagen ersetzen.

22. Haftungsbeschränkungen

Die Lerchmüller AG übernimmt insbesondere keine Haftung bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik, Syntax, inhaltliche Fehler, Unvollständigkeit, Rechtsverletzungen gemäss Ziffer 21 oben in den der Lerchmüller AG übergebenen Daten und Sachen. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Werkes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird von der Lerchmüller AG nicht übernommen. Der Besteller ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Ausführungsmuster, Verpackungen, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem eigenhändig unterschriebenen Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Die Lerchmüller AG haftet nicht für vom Besteller übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Besteller innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Besteller auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das Risiko. Im Übrigen kann der Besteller Ansprüche auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Lerchmüller AG geltend machen. Für das Verhalten seiner Hilfspersonen schliesst die Lerchmüller AG sowohl die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Der Besteller kann gegenüber der Lerchmüller AG keine indirekten Schäden und Folgeschäden geltend machen.

23. Gerichtsstand

Zur Beurteilung von sämtlichen Streitigkeiten aus der Beziehung zwischen Besteller und der Lerchmüller AG sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Lerchmüller AG zuständig, anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht der Schweiz (IPRG) sowie das Wiener Kaufrecht (CISG).

Ausgabe Juli 2016